An alle Mitarbeiter, Leiharbeitnehmer, Lieferanten und sonstige Menschen mit einer Beschwerde!
Jede (Geschäfts)-Beziehung, egal ob zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, zwischen Austraggeber und Kunde, oder zwischen Anwohner und Firma, besteht aus gegenseitigem Respekt und Anerkennung.
Das A und O dieser Beziehungen sind die Wahrung der Menschenrechte und das konsequente Entgegenwirken von möglichen Verletzungen und Diskriminierungen. Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich, egal welcher Herkunft, welcher Religionszugehörigkeit oder welchen Geschlechts. Dies wird bei EPOWIT Bautechnik GmbH in allen Eben anerkannt und aktiv gelebt.
Auch unethische Geschäftspraktiken, wie z.B. Korruption sind ein absolutes NoGo und werden von uns allen nicht toleriert.
Ebenso muss die Umwelt vor möglichen Risiken durch Verunreinigung geschützt und nachhaltig davor bewahrt werden. Über diese klar abgrenzbaren Tatbestände hinaus können alle möglichen Fehlverhalten (z.B. fahrlässig herbeigeführte Qualitätsfehler, schlechte Arbeitsbedingungen, sexuelle Belästigung, etc.) Grundlage einer Beschwerde sein, welche von EPOWIT Bautechnik GmbH nicht toleriert, sondern aktiv bearbeitet werden. Jede Meldung muss natürlich auf ihren Inhalt und auf Korrektheit geprüft werden
Um der Missachtung der oben genannten Themen entgegenzuwirken, ist ein Beschwerdemechanismus von Nöten, der eine systematische Bearbeitung inkl. Maßnahmenmanagement ermöglicht.
Was ist ein Beschwerdemechanismus?
Der Beschwerdemechanismus ermöglicht durch Etablierung einer unabhängigen Anlaufstelle erkannte Verletzungen der Menschenrechte, Umweltdelikte, unethischen Geschäftspraktiken oder sonstige Fehlverhalten zu melden. Gemeldete Fälle werden untersucht und bei Bedarf werden entsprechende Abstellmaßnahmen eingeführt, damit der Vorfall nicht wieder auftritt.
Wer darf Beschwerden melden?
Alle, die eine Verletzung in den oben genannten Themen entdecken, d.h. Mitarbeiter/in, Leiharbeitnehmer/in, Nachunternehmer, Auftraggeber sowie unsere Kunden und lokale Gemeinschaften oder sonstige interessierte Parteien. Sollten Sie also Zeuge von Fehlverhalten werden oder selbst davon betroffen sein, können Sie sich bei der zuständigen unabhängigen Anlaufstelle des Beschwerdemechanismus melden.
Wer steckt hinter dem Beschwerdemechanismus?
Hinter dem Beschwerdemechanismus steckt eine unabhängige, unparteiische und weisungsungebundene Vertrauensperson von EPOWIT Bautechnik GmbH und ein Team, das je nach Sachverhalt durch verschiede Facheinheiten (z.B. Personalabteilung) einberufen wird.
Kontaktdaten Vertrauensperson:
Nora Blumentritt
Bürgermeister-Ebert-Straße 17
36124 Eichenzell
Telefon: 06659 86-410
Mail: beschwerde@epowit.com
Muss ich Angst vor Vergeltung haben?
NEIN! Jede Meldung wird unter vertraulichen Bedingungen bearbeitet und Ihre Identität sowie die Identität Dritter wird zu jeder Zeit vertraulich behandelt. Ihr Name ist dennoch für die weitere Bearbeitung von großer Wichtigkeit. Die Vertrauensperson und das Team verpflichten sich zum Verzicht jedweder Vergeltungsmaßnahmen gegen den Beschwerdeführer und seinem/seiner Vertretung sowie sonstigen in dem Prozess involvierten Personen. EPOWIT Bautechnik GmbH duldet keinerlei Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen, die in gutem Glauben Bedenken äußern oder an einer Untersuchung beteiligt sind, auch wenn diese im Ergebnis letztlich unbegründet sind. Solche Vergeltungsmaßnahmen sind bei EPOWIT Bautechnik GmbH streng verboten und werden als schwerwiegendes Fehlverhalten geahndet.
Wie kann ich eine Meldung absetzen?
Personen, die beabsichtigen, Informationen zu melden über einen Verstoß gegen Regelungen, die vom Hinweisgeberschutzgesetz umfasst werden, können wählen, ob sie sich an eine interne Meldestelle des Unternehmens (also dieses Hinweisgebersystems) oder eine externe Meldestelle wenden. Der Bund hat beim Bundesamt für Justiz eine Stelle für externe Meldungen eingerichtet. Sollten Sie dennoch Bedenken über Vertraulichkeit bei Ihrer Beschwerde haben, so können Sie sich auch an das Bundesamt für Justiz unter folgendem Link melden:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html
Die Meldung kann in Textform (E-Mail, Brief) oder in mündlicher Form (Telefonat) eingereicht werden. Auf Wunsch des Beschwerdeführers kann auch in einem persönlichen Gespräch mit der Vertrauensperson die Meldung erfolgen.
Bitte geben Sie stets Ihren Namen an, damit die Beschwerdemeldung, im Bedarfsfall, mit Ihnen besprochen werden kann. So wird auch eine umfassende Abarbeitung Ihres Anliegens garantiert.
Anonym gemeldete Beschwerden werden selbstverständlich auch bearbeitet, können aber ggf. wegen fehlenden Informationen nicht zum gewünschten Abschluss geführt werden.
Ablauf einer Beschwerdemeldung
- Der Beschwerdeführer stellt eine Beschwerdemeldung schriftlich oder telefonisch ein und erhält binnen sieben Tagen eine Empfangsbestätigung.
- Die eingehende Beschwerde wird durch die Vertrauensperson geprüft und in einer Beschwerdeliste erfasst.
- Das Team wird von der Vertrauensperson binnen einer Woche einberufen. Der Beschwerdeführer wird, falls von diesem erwünscht, miteinbezogen.
- Das Team berät über die Beschwerde und definiert Folgemaßnahmen. Diese können sein:
a) Einleitung interner Nachforschungen
b) Mögliche Maßnahmen zur Behebung des Problems
c) Verweis auf andere Kanäle oder Verfahren
d) Abschluss des Verfahrens aufgrund mangelnder Beweise oder Gründe
e) Befassung durch eine zuständige Behörde - Der Beschwerdeführer wird über die weitere Vorgehensweise informiert.
- Die Maßnahmen werden innerhalb von 3 Monaten abgearbeitet und in regelmäßigen Abständen an den Beschwerdeführer kommuniziert.
- Quartalsweise wird im Managementreview über die Beschwerden und Maßnahmen berichtet.
Datenerhebung, Datenverarbeitung und Datenschutz
Meldestellen Im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes sind gemäߧ 10 HinSchG befugt, personenbezogene Daten zu verarbeiten, soweit dies zur Erfüllung ihrer in§ 13 HinSchG bezeichneten Aufgaben erforderlich ist. Die Datenverarbeitung beruht auf Art. 6 Abs. lc) DSGVO. Sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen, werden die Daten gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Die Löschungsfrist für die Dokumentation von Meldungen nach dem HinSchG beträgt drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens ( 11 Abs. 5 HinSchG).
Sie sind berechtigt, Auskunft bezüglich der im Rahmen von Meldeverfahren nach dem HinSchG über Sie gespeicherten Daten zu beantragen und bei Unrichtigkeit der Daten ihre Berechtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung ihre Löschung zu fordern. Unsern Datenschutzbeauftragten können Sie wie folgt kontaktieren:
Herrn Peter Lindner
BerisDa GmbH
Petersberger Straße 57a
36037 Fulda
Tel.: +49 661 29698091
Mobil: +49 176 19025097
E-Mail: peter.lindner@berisda.de
Wir wollen, dass die Firma EPOWIT Bautechnik GmbH ein souveräner und guter Arbeitgeber ist und auch für die Zukunft bleibt. Gute Arbeitsbedingungen helfen uns, das Maximale aus unseren Dienstleistungen herauszuholen und die Kunden zufriedenzustellen.
Eichenzell, im Dezember 2024
Geschäftsführung EPOWIT Bautechnik GmbH
Christoph Werner